japanische Ganzkörperbehandlung
„Shiatsu“ – eine Methode zur Stärkung der Immunabwehr und Gesunderhaltung.
Die japanische Körpertherapie „Shiatsu“ (Fingerdruck) ist eine der Akupressur verwandte Methode, die die Brücke schlägt zwischen der traditionellen chinesischen Gesundheitslehre und westlichen therapeutischen Methoden. Das Ziel ist es, einen Energieausgleich zu bewirken, der das körperliche Wohlbefinden fördert und den Geist zur Ruhe kommen lässt. Die selbstregulierenden Kräfte des Menschen werden angesprochen. Regeneration und Entspannung wird darüber hinaus auch im emotional-seelischen Bereich erlebt.
Mit „Shiatsu“ können Blockaden gelöst werden, die sich als Verspannungen, Steifheit, schmerzende Bereiche des Körpers oder als emotionale Verstimmungen der Psyche zeigen.
Die Harmonisierung des Energieflusses führt zum Wohlbefinden, Sensibilisierung, Ruhe und Zentriertheit und zu einem intensiven Körpergefühl.
„Shiatsu“ dient der Erhaltung der Gesundheit, Störungen im Energiefluss werden behandelt, sodass Körper und Psyche in Einklang gebracht werden.
Da „Shiatsu“ eine sehr sanfte Methode ist, ist sie für jeden Menschen jeder Altersstufe geeignet.
Der/die Therapeut*in stellt sich auf den jeweiligen Menschen und seinen Energetischen Zustand ein.
In der Schmerztherapie findet Shiatsu immer mehr Zuspruch. Reha-Patienten mit Rheuma, Osteoporose, Morbus Bechterew und Bandscheibenproblemen, werden in einigen Kliniken, z.B. in der Brunswieck-Klinik in Bad Pyrmont, erfolgreich mit „Shiatsu“ behandelt.
„Shiatsu“ dient der Gesundheitsprophylaxe, da Störungen im Energiefluss frühzeitig entdeckt und behandelt werden.
Auch bei chronischen Erkrankungen ist „Shiatsu“ eine wirkungsvolle Methode, die andere Therapien positiv begleiten kann.
Die „Japanische Medizin“ in ihrem ganzheitlichen Ansatz basiert auf einem System von Energiebahnen im Körper, in welchem „Ki“, die universelle Lebensenergie fliesst.
„Shiatsu“ regt den Energiefluß durch sanften und tiefwirkenden Druck entlang der Energiebahnen und durch gezielte Dehnungs- und Rotationstechniken an.
So können Stauungen und Störungen des Flusses aufgelöst werden.
„Shiatsu“ ist nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
„Shiatsu“ wird von einigen Privatkrankenkassen unterstützt.
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Einzelsitzung den vereinbarten Therapiebetrag.